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   BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01 (1)   

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BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01 (1) (https://dejure.org/2002,1833)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01 (1) (https://dejure.org/2002,1833)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2002 - AnwZ (B) 56/01 (1) (https://dejure.org/2002,1833)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gesundheitszustand des Anwalts - Anforderungen an Bestimmtheit einer Verfügung - Vermutungswirkung des § 15 Satz 2 BRAO - Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Grundlage für den Widerruf - Ärztliches Gutachten

  • Anwaltsblatt

    § 14 BRAO

  • Judicialis

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; BRAO § 15 Satz 2; ; BRAO § 8 a Abs. 1 Satz 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulassungswiderruf - zur Bestimmtheit einer Verfügung im Zusammenhang mit einem ärztlichen Gutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 3 § 15 S. 2 § 8a Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Bestimmtheit der Aufforderung zur Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Standesrecht - Widerruf der Zulassung nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 BRAO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 215
  • MDR 2003, 178
  • AnwBl 2003, 108
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 8/92

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01
    Nur eine diesen Anforderungen genügende Verfügung ist geeignet, die gesetzliche Vermutung einer nicht nur vorübergehenden Berufsunfähigkeit zu rechtfertigen (Senatsbeschluß vom 13. April 1992 - AnwZ (B) 8/92 - BRAK-Mitt. 1992, 217).

    Ein inhaltlicher Mangel des Bescheids, der darin liegt, daß die Bestimmung des Sachverständigen unterlassen oder nicht konkret genug vorgenommen wird, ist unabhängig davon zu beachten, ob der Bescheid Bestandskraft erlangt hat oder nicht (vgl. den Senatsbeschluß vom 13. April 1992 aaO, dem ebenfalls eine unangefochten gebliebene "Gutachten"-Verfügung zugrunde lag).

  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01
    Eine einschränkende Auslegung dahin, daß mit der Erstattung des Gutachtens allein der Direktor der Klinik beauftragt und es diesem lediglich gestattet sein soll, andere dort tätige Fachärzte als Hilfskräfte bei der Erstellung des Gutachtens heranzuziehen (vgl. BVerwG NJW 1984, 2645, 2646; BGH, Urteil vom 8. Januar 1985 - VI ZR 15/83 - NJW 1985, 1399, 1400), ist angesichts des insoweit eindeutigen Wortlauts der Verfügung nicht möglich.
  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83

    Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von

    Auszug aus BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01
    Eine einschränkende Auslegung dahin, daß mit der Erstattung des Gutachtens allein der Direktor der Klinik beauftragt und es diesem lediglich gestattet sein soll, andere dort tätige Fachärzte als Hilfskräfte bei der Erstellung des Gutachtens heranzuziehen (vgl. BVerwG NJW 1984, 2645, 2646; BGH, Urteil vom 8. Januar 1985 - VI ZR 15/83 - NJW 1985, 1399, 1400), ist angesichts des insoweit eindeutigen Wortlauts der Verfügung nicht möglich.
  • BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 6/92

    Begriff der Gefährdung der Interessen der Rechtspflege durch mit dem

    Auszug aus BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01
    Nur eine diesen Anforderungen genügende Verfügung ist geeignet, die gesetzliche Vermutung einer nicht nur vorübergehenden Berufsunfähigkeit zu rechtfertigen (Senatsbeschluß vom 13. April 1992 - AnwZ (B) 8/92 - BRAK-Mitt. 1992, 217).
  • BGH, 20.01.1995 - AnwZ (B) 16/94

    Unwürdigkeit der Advokatur - DDR-Strafjustiz

    Auszug aus BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01
    Der Senat hält es daher für angezeigt, die Sache zur weiteren Abklärung des Widerrufsgrundes des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO an den Anwaltsgerichtshof zurückzuverweisen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - BRAK-Mitt. 1995, 162, 163; vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93 - BRAK-Mitt. 1994, 40, 41).
  • BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 47/93

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Gründe für

    Auszug aus BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01
    Der Senat hält es daher für angezeigt, die Sache zur weiteren Abklärung des Widerrufsgrundes des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO an den Anwaltsgerichtshof zurückzuverweisen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - BRAK-Mitt. 1995, 162, 163; vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93 - BRAK-Mitt. 1994, 40, 41).
  • BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 74/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen:

    Dieser Bescheid wurde durch den Anwaltsgerichtshof aufgehoben, nachdem der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 4. Februar 2002 (AnwZ (B) 56/01) die aufschiebende Wirkung der Rechtsbehelfe des Antragstellers wiederhergestellt und mit Beschluss vom 23. September 2002 (AnwZ (B) 56/01 - NJW 2003, 215) die Gutachtenanordnung als zu unbestimmt beanstandet hatte.

    (1) Die Antragsgegnerin hat darin, wie geboten (dazu Senat, Beschluss vom 23. September 2002 - AnwZ (B) 56/01, NJW 2003, 215, 216), den mit der Untersuchung zu beauftragenden Arzt namentlich bezeichnet.

  • BGH, 23.06.2009 - AnwZ (B) 81/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen

    Die durch die nicht fristgemäße Vorlage des Gutachtens ausgelöste gesetzliche Vermutung setzt nämlich eine hinreichend bestimmte Gutachtenanordnung voraus (Senat , Beschl. v. 23. September 2002, AnwZ (B) 56/01, NJW 2003, 215).

    Die Antragsgegnerin hat darin, wie geboten (dazu Senat , Beschl. v. 23. September 2002, AnwZ (B) 56/01, aaO) die mit der Untersuchung zu beauftragende Ärztin namentlich bezeichnet.

  • BGH, 06.07.2009 - AnwZ (B) 81/08

    Verlust des richterlichen Nebenamtes eines ordnungsgemäß berufenen richterlichen

    Die Antragsgegnerin hat darin, wie geboten (dazu Senat , Beschl. v. 23. September 2002, AnwZ (B) 56/01, NJW 2003, 215) die mit der Untersuchung zu beauftragende Ärztin namentlich bezeichnet.
  • BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 105/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund fehlender Vorlage eines

    (1) Die Antragsgegnerin hat darin, wie geboten (dazu Senat, Beschluss vom 23. September 2002 - AnwZ (B) 56/01, NJW 2003, 215, 216), den mit der Untersuchung zu beauftragenden Arzt namentlich bezeichnet.
  • BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 83/09

    Widerruf einer Zulassung zur Anwaltschaft wegen fehlender Vorlage eines

    Dieser genügt auch den Bestimmtheitsanforderungen des § 16 Abs. 3a Satz 1, § 8 Abs. 1 BRAO a. F. Die Antragsgegnerin hat, wie geboten (vgl. BGH, Beschl. v. 23. September 2002 - AnwZ (B) 56/01, NJW 2003, 215), den mit der Untersuchung beauftragten Arzt namentlich bezeichnet.
  • BGH, 20.07.2005 - AnwZ (B) 45/04

    Gegenstandswert in einem anwaltsgerichtlichen Verfahren betreffend die

    Der Senat hat den Gegenstandswert an der untersten Grenze der in Verfahren der vorliegenden Art üblichen Höhe festgesetzt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. September 2002 - AnwZ(B) 56/01 und vom 25. November 2002 - AnwZ(B) 10/02; Henssler/Prütting , BRAO 2. Aufl. § 202 Rdn. 2).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.11.2023 - 1 AGH 7/23
    Die Beklagte hat - was erforderlich ist - den mit der Untersuchung zu beauftragenden Arzt namentlich bezeichnet (vgl. BGH, Beschl. v. 23. September 2002, AnwZ (B) 56/01, NJW 2003, 215).
  • AGH Hessen, 12.05.2003 - 1 AGH 2/03

    Zulassungswiderruf - zur Bestimmtheit einer Verfügung im Zusammenhang mit einem

    Nur eine diesen Anforderungen genügende Verfügung ist geeignet, die gesetzliche Vermutung einer nicht nur vorübergehenden Berufsunfähigkeit zu rechtfertigen (BGH, Beschl. v. 23.9.2002 - AnwZ [B] 56/01, Deppert, BRAK-Mitt. 2003, 43).
  • AGH Niedersachsen, 21.04.2004 - 2 AGH 35/03

    Zur Bestimmtheit einer Verfügung im Zusammenhang mit einem ärztlichen Gutachten

    Die Entscheidung des BGH v. 23.9.2002 (BRAK-Mitt. 2003, 29) begründet nicht in jedem Falle die Notwendigkeit namentlicher Benennung eines Gutachters.
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Rechtsprechung
   BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01   

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https://dejure.org/2002,6998
BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01 (https://dejure.org/2002,6998)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01 (https://dejure.org/2002,6998)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - AnwZ (B) 56/01 (https://dejure.org/2002,6998)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlverhalten von Rechtsanwälten - Widerruf der Anwaltszulassung - Anordnung sofortiger Vollziehung - Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • Judicialis

    BRAO § 8 a; ; BRAO § 8 a Abs. 1; ; BRAO § 15 Satz 2; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; BRAO § 16 Abs. 6 Satz 5; ; BRAO § 8 a Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    BRAO § 16 Abs. 6 § 14 Abs. 2 Nr. 3
    Sofortiger Vollzug des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Zum Vorliegen nicht nur vorübergehender Berufsunfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 8/92

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01
    Nur eine diesen Anforderungen genügende Verfügung ist geeignet, die gesetzliche Vermutung einer nicht nur vorübergehenden Berufsunfähigkeit zu rechtfertigen (Senatsbeschluß vom 13. April 1992 - AnwZ (B) 8/92 - BRAK-Mitt. 1992, 217).

    b) Ob eine derartige Verfahrensweise, bei der der Sachverständige nicht als Einzelperson, sondern als Mitglied einer - wenn auch abgegrenzten (alle in der Nervenklinik tätigen Fachärzte) - Gruppe ausgewählt wird, noch den Bestimmtheitsanforderungen des § 8 a Abs. 1 Satz 1 BRAO genügt (in diesem Sinne BayEGH BRAK-Mitt. 1992, 221; Feuerich/Braun, BRAO 5. Aufl. § 8 a Rn. 2; vgl. aber Senatsbeschluß vom 13. April 1992 aaO), ist zweifelhaft.

  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01
    Eine einschränkende Auslegung dahin, daß mit der Erstattung des Gutachtens allein der Direktor der Klinik beauftragt und es diesem lediglich gestattet sein soll, andere dort tätige Fachärzte als Hilfskräfte bei der Erstellung des Gutachtens heranzuziehen (vgl. BVerwG NJW 1984, 2645, 2646; BGH, Urteil vom 8. Januar 1985 - VI ZR 15/83 - NJW 1985, 1399, 1400), ist angesichts des insoweit eindeutigen Wortlauts der Verfügung nicht möglich.
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01
    Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; Senatsbeschlüsse vom 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93 - BRAK-Mitt. 1993, 171; vom 21. April 1994 - AnwZ (B) 9/94 - BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; vom 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 38/98 - BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; zuletzt vom 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01).
  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83

    Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von

    Auszug aus BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01
    Eine einschränkende Auslegung dahin, daß mit der Erstattung des Gutachtens allein der Direktor der Klinik beauftragt und es diesem lediglich gestattet sein soll, andere dort tätige Fachärzte als Hilfskräfte bei der Erstellung des Gutachtens heranzuziehen (vgl. BVerwG NJW 1984, 2645, 2646; BGH, Urteil vom 8. Januar 1985 - VI ZR 15/83 - NJW 1985, 1399, 1400), ist angesichts des insoweit eindeutigen Wortlauts der Verfügung nicht möglich.
  • BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvR 352/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot für einen

    Auszug aus BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01
    Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; Senatsbeschlüsse vom 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93 - BRAK-Mitt. 1993, 171; vom 21. April 1994 - AnwZ (B) 9/94 - BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; vom 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 38/98 - BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; zuletzt vom 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01).
  • BGH, 24.09.2001 - AnwZ (B) 34/01

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01
    Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; Senatsbeschlüsse vom 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93 - BRAK-Mitt. 1993, 171; vom 21. April 1994 - AnwZ (B) 9/94 - BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; vom 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 38/98 - BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; zuletzt vom 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01).
  • BGH, 02.06.1993 - AnwZ (B) 27/93

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Voraussetzungen für Betrieb

    Auszug aus BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01
    Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; Senatsbeschlüsse vom 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93 - BRAK-Mitt. 1993, 171; vom 21. April 1994 - AnwZ (B) 9/94 - BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; vom 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 38/98 - BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; zuletzt vom 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01).
  • BGH, 19.06.1998 - AnwZ (B) 38/98

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund von Erkenntnissen über die

    Auszug aus BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01
    Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; Senatsbeschlüsse vom 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93 - BRAK-Mitt. 1993, 171; vom 21. April 1994 - AnwZ (B) 9/94 - BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; vom 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 38/98 - BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; zuletzt vom 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01).
  • BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 6/92

    Begriff der Gefährdung der Interessen der Rechtspflege durch mit dem

    Auszug aus BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01
    Nur eine diesen Anforderungen genügende Verfügung ist geeignet, die gesetzliche Vermutung einer nicht nur vorübergehenden Berufsunfähigkeit zu rechtfertigen (Senatsbeschluß vom 13. April 1992 - AnwZ (B) 8/92 - BRAK-Mitt. 1992, 217).
  • BGH, 21.04.1994 - AnwZ (B) 9/94

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen einer Tätigkeit für das

    Auszug aus BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01
    Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; Senatsbeschlüsse vom 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93 - BRAK-Mitt. 1993, 171; vom 21. April 1994 - AnwZ (B) 9/94 - BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; vom 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 38/98 - BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; zuletzt vom 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01).
  • BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 74/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen:

    Dieser Bescheid wurde durch den Anwaltsgerichtshof aufgehoben, nachdem der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 4. Februar 2002 (AnwZ (B) 56/01) die aufschiebende Wirkung der Rechtsbehelfe des Antragstellers wiederhergestellt und mit Beschluss vom 23. September 2002 (AnwZ (B) 56/01 - NJW 2003, 215) die Gutachtenanordnung als zu unbestimmt beanstandet hatte.

    (1) Die Antragsgegnerin hat darin, wie geboten (dazu Senat, Beschluss vom 23. September 2002 - AnwZ (B) 56/01, NJW 2003, 215, 216), den mit der Untersuchung zu beauftragenden Arzt namentlich bezeichnet.

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