Rechtsprechung
BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01 (1) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- IWW
- Wolters Kluwer
Gesundheitszustand des Anwalts - Anforderungen an Bestimmtheit einer Verfügung - Vermutungswirkung des § 15 Satz 2 BRAO - Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Grundlage für den Widerruf - Ärztliches Gutachten
- Anwaltsblatt
§ 14 BRAO
- Judicialis
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; BRAO § 15 Satz 2; ; BRAO § 8 a Abs. 1 Satz 1
- BRAK-Mitteilungen
Zulassungswiderruf - zur Bestimmtheit einer Verfügung im Zusammenhang mit einem ärztlichen Gutachten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 3 § 15 S. 2 § 8a Abs. 1 S. 1
Anforderungen an die Bestimmtheit der Aufforderung zur Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Standesrecht - Widerruf der Zulassung nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 BRAO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01
- BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01 (1)
Papierfundstellen
- NJW 2003, 215
- MDR 2003, 178
- AnwBl 2003, 108
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 8/92
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Auszug aus BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01
Nur eine diesen Anforderungen genügende Verfügung ist geeignet, die gesetzliche Vermutung einer nicht nur vorübergehenden Berufsunfähigkeit zu rechtfertigen (Senatsbeschluß vom 13. April 1992 - AnwZ (B) 8/92 - BRAK-Mitt. 1992, 217).Ein inhaltlicher Mangel des Bescheids, der darin liegt, daß die Bestimmung des Sachverständigen unterlassen oder nicht konkret genug vorgenommen wird, ist unabhängig davon zu beachten, ob der Bescheid Bestandskraft erlangt hat oder nicht (vgl. den Senatsbeschluß vom 13. April 1992 aaO, dem ebenfalls eine unangefochten gebliebene "Gutachten"-Verfügung zugrunde lag).
- BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83
Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines …
Auszug aus BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01
Eine einschränkende Auslegung dahin, daß mit der Erstattung des Gutachtens allein der Direktor der Klinik beauftragt und es diesem lediglich gestattet sein soll, andere dort tätige Fachärzte als Hilfskräfte bei der Erstellung des Gutachtens heranzuziehen (vgl. BVerwG NJW 1984, 2645, 2646; BGH, Urteil vom 8. Januar 1985 - VI ZR 15/83 - NJW 1985, 1399, 1400), ist angesichts des insoweit eindeutigen Wortlauts der Verfügung nicht möglich. - BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83
Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von …
Auszug aus BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01
Eine einschränkende Auslegung dahin, daß mit der Erstattung des Gutachtens allein der Direktor der Klinik beauftragt und es diesem lediglich gestattet sein soll, andere dort tätige Fachärzte als Hilfskräfte bei der Erstellung des Gutachtens heranzuziehen (vgl. BVerwG NJW 1984, 2645, 2646; BGH, Urteil vom 8. Januar 1985 - VI ZR 15/83 - NJW 1985, 1399, 1400), ist angesichts des insoweit eindeutigen Wortlauts der Verfügung nicht möglich.
- BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 6/92
Begriff der Gefährdung der Interessen der Rechtspflege durch mit dem …
Auszug aus BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01
Nur eine diesen Anforderungen genügende Verfügung ist geeignet, die gesetzliche Vermutung einer nicht nur vorübergehenden Berufsunfähigkeit zu rechtfertigen (Senatsbeschluß vom 13. April 1992 - AnwZ (B) 8/92 - BRAK-Mitt. 1992, 217). - BGH, 20.01.1995 - AnwZ (B) 16/94
Unwürdigkeit der Advokatur - DDR-Strafjustiz
Auszug aus BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01
Der Senat hält es daher für angezeigt, die Sache zur weiteren Abklärung des Widerrufsgrundes des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO an den Anwaltsgerichtshof zurückzuverweisen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - BRAK-Mitt. 1995, 162, 163; vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93 - BRAK-Mitt. 1994, 40, 41). - BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 47/93
Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit - Gründe für …
Auszug aus BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01
Der Senat hält es daher für angezeigt, die Sache zur weiteren Abklärung des Widerrufsgrundes des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO an den Anwaltsgerichtshof zurückzuverweisen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Januar 1995 - AnwZ (B) 16/94 - BRAK-Mitt. 1995, 162, 163; vom 29. November 1993 - AnwZ (B) 47/93 - BRAK-Mitt. 1994, 40, 41).
- BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 74/07
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen: …
Dieser Bescheid wurde durch den Anwaltsgerichtshof aufgehoben, nachdem der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 4. Februar 2002 (AnwZ (B) 56/01) die aufschiebende Wirkung der Rechtsbehelfe des Antragstellers wiederhergestellt und mit Beschluss vom 23. September 2002 (AnwZ (B) 56/01 - NJW 2003, 215) die Gutachtenanordnung als zu unbestimmt beanstandet hatte.(1) Die Antragsgegnerin hat darin, wie geboten (dazu Senat, Beschluss vom 23. September 2002 - AnwZ (B) 56/01, NJW 2003, 215, 216), den mit der Untersuchung zu beauftragenden Arzt namentlich bezeichnet.
- BGH, 23.06.2009 - AnwZ (B) 81/08
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen
Die durch die nicht fristgemäße Vorlage des Gutachtens ausgelöste gesetzliche Vermutung setzt nämlich eine hinreichend bestimmte Gutachtenanordnung voraus (Senat , Beschl. v. 23. September 2002, AnwZ (B) 56/01, NJW 2003, 215).Die Antragsgegnerin hat darin, wie geboten (dazu Senat , Beschl. v. 23. September 2002, AnwZ (B) 56/01, aaO) die mit der Untersuchung zu beauftragende Ärztin namentlich bezeichnet.
- BGH, 06.07.2009 - AnwZ (B) 81/08
Verlust des richterlichen Nebenamtes eines ordnungsgemäß berufenen richterlichen …
Die Antragsgegnerin hat darin, wie geboten (dazu Senat , Beschl. v. 23. September 2002, AnwZ (B) 56/01, NJW 2003, 215) die mit der Untersuchung zu beauftragende Ärztin namentlich bezeichnet.
- BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 105/09
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund fehlender Vorlage eines …
(1) Die Antragsgegnerin hat darin, wie geboten (dazu Senat, Beschluss vom 23. September 2002 - AnwZ (B) 56/01, NJW 2003, 215, 216), den mit der Untersuchung zu beauftragenden Arzt namentlich bezeichnet. - BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 83/09
Widerruf einer Zulassung zur Anwaltschaft wegen fehlender Vorlage eines …
Dieser genügt auch den Bestimmtheitsanforderungen des § 16 Abs. 3a Satz 1, § 8 Abs. 1 BRAO a. F. Die Antragsgegnerin hat, wie geboten (vgl. BGH, Beschl. v. 23. September 2002 - AnwZ (B) 56/01, NJW 2003, 215), den mit der Untersuchung beauftragten Arzt namentlich bezeichnet. - BGH, 20.07.2005 - AnwZ (B) 45/04
Gegenstandswert in einem anwaltsgerichtlichen Verfahren betreffend die …
Der Senat hat den Gegenstandswert an der untersten Grenze der in Verfahren der vorliegenden Art üblichen Höhe festgesetzt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. September 2002 - AnwZ(B) 56/01 und vom 25. November 2002 - AnwZ(B) 10/02;… Henssler/Prütting , BRAO 2. Aufl. § 202 Rdn. 2). - AGH Nordrhein-Westfalen, 17.11.2023 - 1 AGH 7/23 Die Beklagte hat - was erforderlich ist - den mit der Untersuchung zu beauftragenden Arzt namentlich bezeichnet (vgl. BGH, Beschl. v. 23. September 2002, AnwZ (B) 56/01, NJW 2003, 215).
- AGH Hessen, 12.05.2003 - 1 AGH 2/03
Zulassungswiderruf - zur Bestimmtheit einer Verfügung im Zusammenhang mit einem …
Nur eine diesen Anforderungen genügende Verfügung ist geeignet, die gesetzliche Vermutung einer nicht nur vorübergehenden Berufsunfähigkeit zu rechtfertigen (BGH, Beschl. v. 23.9.2002 - AnwZ [B] 56/01, Deppert, BRAK-Mitt. 2003, 43). - AGH Niedersachsen, 21.04.2004 - 2 AGH 35/03
Zur Bestimmtheit einer Verfügung im Zusammenhang mit einem ärztlichen Gutachten
Die Entscheidung des BGH v. 23.9.2002 (BRAK-Mitt. 2003, 29) begründet nicht in jedem Falle die Notwendigkeit namentlicher Benennung eines Gutachters.
Rechtsprechung
BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Fehlverhalten von Rechtsanwälten - Widerruf der Anwaltszulassung - Anordnung sofortiger Vollziehung - Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
- Judicialis
BRAO § 8 a; ; BRAO § 8 a Abs. 1; ; BRAO § 15 Satz 2; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; ; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; BRAO § 16 Abs. 6 Satz 5; ; BRAO § 8 a Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de
BRAO § 16 Abs. 6 § 14 Abs. 2 Nr. 3
Sofortiger Vollzug des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Zum Vorliegen nicht nur vorübergehender Berufsunfähigkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01
- BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 8/92
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Auszug aus BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01
Nur eine diesen Anforderungen genügende Verfügung ist geeignet, die gesetzliche Vermutung einer nicht nur vorübergehenden Berufsunfähigkeit zu rechtfertigen (Senatsbeschluß vom 13. April 1992 - AnwZ (B) 8/92 - BRAK-Mitt. 1992, 217).b) Ob eine derartige Verfahrensweise, bei der der Sachverständige nicht als Einzelperson, sondern als Mitglied einer - wenn auch abgegrenzten (alle in der Nervenklinik tätigen Fachärzte) - Gruppe ausgewählt wird, noch den Bestimmtheitsanforderungen des § 8 a Abs. 1 Satz 1 BRAO genügt (in diesem Sinne BayEGH BRAK-Mitt. 1992, 221;… Feuerich/Braun, BRAO 5. Aufl. § 8 a Rn. 2; vgl. aber Senatsbeschluß vom 13. April 1992 aaO), ist zweifelhaft.
- BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83
Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines …
Auszug aus BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01
Eine einschränkende Auslegung dahin, daß mit der Erstattung des Gutachtens allein der Direktor der Klinik beauftragt und es diesem lediglich gestattet sein soll, andere dort tätige Fachärzte als Hilfskräfte bei der Erstellung des Gutachtens heranzuziehen (vgl. BVerwG NJW 1984, 2645, 2646; BGH, Urteil vom 8. Januar 1985 - VI ZR 15/83 - NJW 1985, 1399, 1400), ist angesichts des insoweit eindeutigen Wortlauts der Verfügung nicht möglich. - BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen …
Auszug aus BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01
Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; Senatsbeschlüsse vom 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93 - BRAK-Mitt. 1993, 171; vom 21. April 1994 - AnwZ (B) 9/94 - BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; vom 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 38/98 - BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; zuletzt vom 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01).
- BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83
Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von …
Auszug aus BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01
Eine einschränkende Auslegung dahin, daß mit der Erstattung des Gutachtens allein der Direktor der Klinik beauftragt und es diesem lediglich gestattet sein soll, andere dort tätige Fachärzte als Hilfskräfte bei der Erstellung des Gutachtens heranzuziehen (vgl. BVerwG NJW 1984, 2645, 2646; BGH, Urteil vom 8. Januar 1985 - VI ZR 15/83 - NJW 1985, 1399, 1400), ist angesichts des insoweit eindeutigen Wortlauts der Verfügung nicht möglich. - BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvR 352/78
Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot für einen …
Auszug aus BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01
Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; Senatsbeschlüsse vom 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93 - BRAK-Mitt. 1993, 171; vom 21. April 1994 - AnwZ (B) 9/94 - BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; vom 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 38/98 - BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; zuletzt vom 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01). - BGH, 24.09.2001 - AnwZ (B) 34/01
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs im Rahmen des …
Auszug aus BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01
Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; Senatsbeschlüsse vom 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93 - BRAK-Mitt. 1993, 171; vom 21. April 1994 - AnwZ (B) 9/94 - BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; vom 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 38/98 - BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; zuletzt vom 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01). - BGH, 02.06.1993 - AnwZ (B) 27/93
Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Voraussetzungen für Betrieb …
Auszug aus BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01
Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; Senatsbeschlüsse vom 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93 - BRAK-Mitt. 1993, 171; vom 21. April 1994 - AnwZ (B) 9/94 - BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; vom 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 38/98 - BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; zuletzt vom 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01). - BGH, 19.06.1998 - AnwZ (B) 38/98
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund von Erkenntnissen über die …
Auszug aus BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01
Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; Senatsbeschlüsse vom 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93 - BRAK-Mitt. 1993, 171; vom 21. April 1994 - AnwZ (B) 9/94 - BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; vom 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 38/98 - BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; zuletzt vom 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01). - BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 6/92
Begriff der Gefährdung der Interessen der Rechtspflege durch mit dem …
Auszug aus BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01
Nur eine diesen Anforderungen genügende Verfügung ist geeignet, die gesetzliche Vermutung einer nicht nur vorübergehenden Berufsunfähigkeit zu rechtfertigen (Senatsbeschluß vom 13. April 1992 - AnwZ (B) 8/92 - BRAK-Mitt. 1992, 217). - BGH, 21.04.1994 - AnwZ (B) 9/94
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen einer Tätigkeit für das …
Auszug aus BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01
Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; Senatsbeschlüsse vom 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93 - BRAK-Mitt. 1993, 171; vom 21. April 1994 - AnwZ (B) 9/94 - BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; vom 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 38/98 - BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; zuletzt vom 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01).
- BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 74/07
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen: …
Dieser Bescheid wurde durch den Anwaltsgerichtshof aufgehoben, nachdem der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 4. Februar 2002 (AnwZ (B) 56/01) die aufschiebende Wirkung der Rechtsbehelfe des Antragstellers wiederhergestellt und mit Beschluss vom 23. September 2002 (AnwZ (B) 56/01 - NJW 2003, 215) die Gutachtenanordnung als zu unbestimmt beanstandet hatte.(1) Die Antragsgegnerin hat darin, wie geboten (dazu Senat, Beschluss vom 23. September 2002 - AnwZ (B) 56/01, NJW 2003, 215, 216), den mit der Untersuchung zu beauftragenden Arzt namentlich bezeichnet.